Informationen über Maßnahmen des Hygienekonzepts für Besucher.

1. Einrichtungsdaten:

„ Stationäre Einrichtung

„ Name: ResidenzBeinsen am Französischen Garten

„ Anzahl der Bewohnerplätze: 110      

„ Kontaktdaten: Wehlstraße 6, 29221 Celle                                                                       

                        E-Mail: info@residenzbeinsen-celle.de

                        neumann@residenzbeinsen-celle.de

2. Ermittelter monatlicher Bedarf und Beschaffung:

„ stationär: 3000 Testkits pro Monat, Beschaffung je nach Verfügbarkeit über diverse Anbieter

3. Testmodalitäten und -umfang / -intervalle:

„ Personenkreis: Besucher jeglicher Art, Personal und alle derzeit erlaubten Dienstleister und Handwerker, Bewohner bei akuten Krankheitszeichen oder begründetem Verdacht.

„ Indikationen: 1. Anzeichen von Unwohlsein, aber keine eindeutigen Hinweise auf COVID-19.

                       2. Viele Kontakte zu anderen Menschen, die Überträger sein könnten.

                       3. Wenn man Menschen mit Vorerkrankungen besuchen möchte.

„ Intervall: 1. tägliche Testung aller Mitarbeiter aus allen Bereichen, die nicht geimpft bzw. gebustert  sind – vor Dienstantritt

                2. alle Mitarbeiter aus allen Bereichen vor Dienstantritt Montag, Mittwoch und Freitag

                3. alle Bewohner Montag, Mittwoch und Freitag                

                4. alle Besucher vor dem Betreten der Residenz, Test ist nur für 24 Stunden gültig

„ Testzeiten für die Bewohner sind wie folgt:

Montag bis Freitag

09:00 Uhr – 11:30 Uhr

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Samstag und Sonntag

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

nur mit Voranmeldung

4. Personelle Voraussetzungen:

„ Eingewiesenes Personal: derzeit Pflegefachkräfte/ Pflegehelfer.

„ Schulung in Abstrichentnahme durch ärztliche Einweisung / Schulung am: 10.11.2020 und17.11.2020 durch Betriebsarzt Dr. Walter Jochim für Pflegefachkräfte

Pfleghelfer wurden eingewiesen durch Pflegefachkräfte

 „ Personalkapazität: alle Pflegefachkräfte / Pflegehelfer der Einrichtung

5. Strukturelle Voraussetzungen: 

„ Räumlichkeit: ehemaliger Frisörsalon, Zutritt und kürzester Weg über den Haupteingang

„ Bereitstellung erforderlicher Materialien und Aufbewahrung (Persönliche Schutzausrüstung, Testkits, Händedesinfektionsmittel und -möglichkeit, Flächendesinfektionsmittel.)

 „ Personalschulung über Abstrichentnahmetechnik, Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen, die Handhabung des Testkits unter Beachtung der Herstellerangaben beinhalten.

„ Adäquater Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Abstrichentnahme:  FFP-2-Maske, Schutzhandschuhe, Schutzkittel, Gesichtsvisier.

„ Durchführung der Abstrichentnahme: hierbei sind die Herstellerangaben zu beachten!

„ Abfallentsorgung: mehrmals täglich in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen Müllsack, bevorzugt mit Doppelsack-Methode.

„ Desinfektionsmaßnahmen: Hände- und Flächendesinfektionsmittel mit Wirkbereich begrenzt viruzid / begrenzt viruzid plus / viruzid. Flächendesinfektion: Kontaktflächen und kontaminierte Flächen sind nach Benutzung wischdesinfizierend zu reinigen.

„ Dokumentation, wer bei welcher Person den Test durchgeführt hat (vorhandene Listen für Besucher und Mitarbeiter)

6. Vorgehensweise bei negativem Testergebnis:

„ Informationswege:

1. innerhalb des Hauses durch Anruf der Mitarbeiter bzw. des Arbeitsbereiches

2. Für Besucher, Dienstleister… gilt: Dokumentation: Name und Zugehörigkeit der getesteten Person und Besucher, Testdatum, -uhrzeit, -gültigkeit und Ergebnis, wer den Test durchgeführt hat

3. Formular mit negativem Testergebnis wird am Empfang vorgezeigt, nur dann Zugang zum Haus erlaubt.

„ Nicht auswertbare Testergebnisse müssen wiederholt werden.

7. Vorgehensweise bei positivem Testergebnis und Meldung an das Gesundheitsamt:

„ Informationswege: Intern: Residenzleitung oder PDL, Bereichsleitungen, Schichtleitung Pflege

                                Extern: Gesundheitsamt, Hausarzt, Angehörige/ Betreuer des Bewohners

„ Kontaktdaten: Selbstauskunft für Besucher und Dienstleister, Mitarbeiter aus dem Dienstplan

„ Meldeformular

 „ Konsequenzen (aufgeschlüsselt nach der Art der getesteten Person: BesucherInnen, Personal, BewohnerInnen / KlientInnen)

    1. Besucher und Dienstleistern: wird der Zutritt verweigert, sie haben sofort das Gelände der Residenz Beinsen zu verlassen. Sofortige Meldung beim Hausarzt oder Gesundheitsamt.

    2. Personal: – Mitarbeiter muss sofort das Haus verlassen, sich unverzüglich beim Hausarzt melden

                          – PCR Testung muss veranlasst werden, Meldung beim Gesundheitsamt

                          – Weisungen des Gesundheitsamtes sind zu befolgen

                          – Dienstantritt erst nach negativem PCR Test oder Weisung vom Gesundheitsamt.

  3. Bewohner/innen: – siehe Pandemieplan, in jedem Dienstzimmer vorhanden

8. Dokumentation:

„ Einverständnis

„ Durchführung

„ Ergebnis

„ Meldung

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